Feuerwehrbereitschaft
Allgemein:
Jeder Landkreis in Niedersachsen hat nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz Kreisfeuerwehrbereitschaften über den überörtlichen Einsatz aufzustellen. Wenn ein Landkreis in Brandabschnitt eingeteilt, so ist für jeden Brandabschnitt eine Kreisfeuerwehr-bereitschaft aufzustellen.
Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Innenministers vom 14.03.1975 ist eine Kreisfeuerwehrbereitschaft wie folgt auszustatten:
– Führungseinheit
– 1. erweiterter Zug „Brandbekämpfung“
– 2. erweiterter Zug „Technische Hilfe“
– 3. erweiterter Zug „Wasserversorgung“
– 4. erweiterter Zug „Sondergeräte“
Landkreis Hildesheim:
Der Landkreis Hildeheim ist in vier Brandabschnitte eingeteilt. Das Gebiet der Stadt Hildesheim bildet einen zusätzlichen Brandabschnitt, da die kreisangehörige Gemeinde eine Berufsfeuerwehr unterhält.
Die Feuerwehrbereitschaften gliedern sich im Landkreis Hildesheim daher wie folgt:
Brandabschnitt |
Nord |
West |
Ost |
Süd |
Mitte |
Kreisfeuerwehr-bereitschaft |
1 |
2 |
3 |
5 |
6 |
Feuerwehren der Gemeinden, Samtgemeinden und Städte |
Algermissen Sarstedt Giesen Harsum Schellerten Söhlde |
Elze Gronau (Leine) Nordstemmen Sibbesse |
Bad Salzdetfurth Bockenem Diekholzen Holle |
Alfeld (Leine) Duingen Freden Lamspringe |
Hildesheim |
Die Feuerwehrbereitschaft 4 wurde aufgelöst. Sie bestand aus Einheiten des erweiterten Katastrophenschutzes und wurde aus Bundesmitteln bezahlt. Die Fahrzeuge wurden den jeweiligen Standortgemeinden zum weiteren Gebrauch überlassen, und die Einheiten wurden den Kreisfeuerwehrbereitschaften 1 und 3 angegliedert.
Kreisfeuerwehrbereitschaft 2:
Jede Gemeinde im Brandabschnitt West stellt einen erweiterten Zug für die Kreisfeuerwehrbereitschaft 2. Sie wird geführt vom stellvertretenden Brandabschnittsleiter, der Kraft seines Amtes Bereitschaftsführer ist. Der Zugführer zbV (zur besonderen Verfügung) ist sein Stellvertreter. In der Führungsgruppe sind außerdem noch weitere Führungskräfte sowie Sprechfunker tätig.
Die Kreisfeuerwehrbereitschaft 2 des Landkreises Hildesheim setzt sich wie folgt zusammen:
Führungsgruppe |
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ELW 1 * |
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Heyersum |
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1. erweiterter Zug „Brandbekämpfung“ (Gemeinde Nordstemmen) |
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ELW 1 |
TLF 8 W |
LF 8 |
LF 8 |
LF 8 |
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Adensen-Hallerburg |
Burgstemmen |
Barnten |
Groß Escherde |
Heyersum |
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2. erweiterter Zug „Technische Hilfe“ (Samtgemeinde Sibbesse) |
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ELW 1 |
LF 16 |
LF 16 |
TSF |
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Sibbesse |
Adenstedt |
Almstedt |
Westfeld |
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3. erweiterter Zug „Wasserversorgung“ (Samtgemeinde Gronau) |
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ELW 1 |
TSF |
TSF |
TSF |
LF 8 |
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Gronau (Leine) |
Betheln |
Brüggen |
Eitzum |
Gronau (Leine) |
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4. erweiterter Zug „Sondergeräte“ (Stadt Elze) |
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ELW 1 |
TLF 8 W |
LF 16/12 |
LF 8/6 |
SW 1000 * |
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Elze |
Mehle |
Elze |
Wülfingen |
Sorsum-Wittenburg |
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* = Fahrzeuge wurden durch den Landkreis Hildesheim beschafft |
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Dienste der Kreisfeuerwehrbereitschaft 2:
Es werden jährlich sechs Dienste am Freitagabend durchgeführt. Beim ersten Dienst werden die Führungskräfte fortgebildet. Darauf folgen vier meist praktische, aber auch theoretische Dienste. Der sechste und letzte Dienst ist die Jahresdienstversammlung. Alle zwei Jahre findet eine Zwei-Tage-Übung in anderen Landkreisen statt.
Im August 2002 war die Kreisfeuerwehrbereitschaft 2 zum Hochwassereinsatz im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Insgesamt 120 Kameraden setzten sich am 23. August 2002 um 4.30 Uhr mit dem Einsatzauftrag Deichverteidigung in Richtung Schnackenburg in Bewegung. Es wurden Deichschutzarbeiten an einem 1,3 km langen Eisenbahndamm bei Pisselberg, der als Deich genutzt wurde, durchgeführt. Die Helfer waren in einer Turnhalle einer Dannenberger Schule untergebracht. Am 25. August 2002 um 18 Uhr waren die Kameraden wieder in ihren Standorten. Alle Helfer der Feuerwehren aus dem Landkreis Hildesheim wurden am 01. Juli 2003 vom niedersächsischen Innenminister mit der Hochwassermedaille 2002 des Landes ausgezeichnet.
Mit der Übergabe des neuen HLF10 im Jahr 2014 endet leider für die Ortsfeuerwehr Gronau (Leine) die langjährige Tätigkeit in der Feuerwehrbereitschaft 2 des Landkreis Hildesheim. Der Einsatztaktische Wert des Fahrzeug lässt keine überörtliche, längere Abwesenheit zu.